Sollen für Kinder Mikrodaten erfasst werden?
Da im Zeitraum 2014–2020 Personen im Alter bis 18 Jahren bereits an ESF-Vorhaben teilnehmen können, sollten sich die Mitgliedstaaten zunächst an ihre derzeit geltenden nationalen Verfahren zur Erfassung von Daten Minderjähriger halten. Bei Vorhaben im Rahmen der spezifischen Ziele (a) bis (l), die nicht die am stärksten benachteiligten Personen betreffen (Anhang I der Verordnung über ESF+), besagt der gemeinsame Outputindikator „Anzahl der Kinder unter 18 Jahren“ tatsächlich, dass Mikrodaten für minderjährige Teilnehmer erforderlich sind. Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen gemeinsame Outputindikatoren auf der Basis der Zielgruppe des Vorhabens angegeben werden können, z. B. wenn das Vorhaben ausschließlich Schüler betrifft. Es ist zu beachten, dass mit Blick auf die Erfassung der Daten Minderjähriger dieselben Anforderungen gelten wie für alle Teilnehmer. Bei Vorhaben im Rahmen des spezifischen Ziels (l), das die am stärksten benachteiligten Personen betrifft, (Anhang II der Verordnung über ESF+) und des spezifischen Ziels (m) (Anhang III der Verordnung über ESF+) müssen keine Individualdaten erfasst werden, da die Werte aller Indikatoren anhand fundierter Schätzungen ermittelt werden können, die von den Begünstigen abgegeben werden. Die Kontaktdaten von Kindern werden nur für die Kontaktaufnahme nach ihrer Teilnahme benötigt, um festzustellen, ob sich ihre Situation verändert hat (z. B. mit Blick auf die Ergebnisindikatoren). Daher müssen diese sich nicht unbedingt auf die Teilnehmer selbst beziehen, es genügen die Kontaktdaten ihrer Vertreter (z. B. Eltern oder Vormunde). Allerdings ist eine Form der individuellen Kennung notwendig, die sich immer auf den Teilnehmer bezieht und mit deren Hilfe jede Person verfolgt werden kann. Mit Blick auf den Schutz personenbezogener Daten sollten sich die Verwaltungsbehörden mit den nationalen Datenschutzbehörden in Verbindung setzen und die Festlegung der Bestimmungen und des Rahmens für die Erfassung aller erforderlichen Überwachungsdaten, einschließlich solcher für Minderjährige, erörtern.