In der Tabelle 3 (Ergebnisindikatoren) der Programmvorlage können die Termen angegeben werden, in denen die Ergebnisindikatoren und ihre entsprechenden Zielvorgaben ausgedrückt werden „Maßeinheit des Indikators": absolute Zahl oder Prozentsatz. Beachten Sie, dass es sich bei den gemeinsamen Indikatoren (gemäß Artikel 17 Absatz 4 der ESF+-Verordnung) immer um absolute Zahlen handelt und der Term vom System entsprechend festgelegt wird, während es den Mitgliedstaaten bei den programmspezifischen Indikatoren freisteht, die Werte der Indikatoren als Prozentsätze oder als absolute Zahlen zu melden.„Maßeinheit des Ziels": absolute Zahl oder Prozentsatz. Sowohl bei den gemeinsamen als auch bei den programmspezifischen Ergebnisindikatoren steht es den Mitgliedstaaten frei, die Zielvorgaben als absolute Zahlen oder als Prozentsätze anzugeben (Art. 17 Abs. 4 der ESF+ Verordnung).
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