Die Referenzwerte der Ergebnisindikatoren können sich auf historische Erfolge stützen, die als relevant für Vergleiche eingestuft werden, beispielsweise die Einheitskosten (pro Kopf) von Nahrungsmittel- oder materieller Unterstützung in vorausgehenden Programmplanungszeiträumen. Die Einheitskosten werden dann dividiert durch den geschätzten Betrag im Jahreshaushalt, der im neuen Programmplan für Nahrungsmittel- und/oder materielle Unterstützung bereitgestellt wird. Die Einheitskosten können anhand von Daten aus dem Zeitraum 2014–2020 errechnet werden, da die jährlichen Durchschnittswerte der entsprechenden Indikatoren in den AIRs angegeben werden. Die betreffenden Schätzungen sind anhand der erwarteten Veränderungen bei der Bereitstellung von Nahrungsmittel- oder materieller Basisunterstützung anzupassen. Wenn beispielsweise geplant ist, die Menge an Nahrungsmittel- oder materieller Unterstützung, die jede Einzelperson erhält, zu erhöhen, sollten die geschätzten Einheitskosten im Verhältnis dazu angehoben werden. Zudem sollte auch die Inflation in den geschätzten Einheitskosten berücksichtigt werden. Zuletzt sollten die Referenzwerte nach Regionenkategorie aufgeschlüsselt werden. Dies ist einfach durch proportionale Verteilung der Zielvorgabe auf die finanziellen Zuwendungen der unterschiedlichen Regionenkategorien umzusetzen, vorausgesetzt, dass die unterstützungsbezogenen Einheitskosten ausreichend ähnlich sind.
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