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Published by curelth on 20 April 2023

Wie ist der Beschäftigungsstatus der sich in Elternurlaub befindlichen Teilnehmer?

Answer

Nach der neuesten Methodik für die EU-Arbeitskräfteerhebung 2021 sollten Personen in Elternurlaub, die entweder arbeitsplatzbezogene Einnahmen oder Leistungen beziehen, stets als erwerbstätig erfasst werden. Arbeitsplatzbezogene Einnahmen oder Leistungen sind Leistungen, auf die eine Person keinen Anspruch hätte, wenn sie zum Zeitpunkt des Beginns der Abwesenheit keinen Arbeitsplatz gehabt hätte. Teilnehmer im Elternurlaub, die keine arbeitsplatzbezogene Einnahmen oder Leistungen beziehen, sind als erwerbstätig zu erfassen, wenn die voraussichtliche Gesamtdauer des Elternurlaubs 3 Monate oder weniger beträgt.  Beträgt die voraussichtliche Gesamtdauer des Elternurlaubs ohne arbeitsplatzbezogene Einnahmen oder Leistungen mehr als 3 Monate, sind sie als nicht erwerbstätig zu betrachten.  Es ist zu beachten, dass die voraussichtliche Gesamtdauer der Abwesenheit zu berücksichtigen ist und nicht die tatsächliche Dauer zum Zeitpunkt der Datenerhebung. Darüber hinaus sollte die Dauer des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs nicht berücksichtigt werden, selbst wenn der Elternurlaub unmittelbar auf den Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub folgt.  Methodik der EU-AKE (ab 2021) https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=EU_Labour_Force_Survey_-_new_methodology_from_2021_onwards#Labour_force_status