Die Herangehensweise hängt davon ab, wer direkt gefördert wird (die selbstständige Person als Einzelperson oder deren Unternehmen als Organisation?) und vom Ziel der unterstützten Maßnahmen. Einzelpersonen, die eine direkte ESF+-Förderung erhalten, sind diejenigen Personen, die im Rahmen des Vorhabens gefördert werden sollen (d. h. die Zielgruppe) und für deren Teilnahme spezifische Ausgaben vorgesehen sind. Wenn die Maßnahme folglich darauf abzielt, selbstständige Personen als Einzelpersonen beim Ausbau ihrer Kompetenzen zu unterstützen (z. B. durch individuelle Schulungen oder Beratung), dann sollten sie im Rahmen von EECO05 („Erwerbstätige, auch Selbstständige“) als Teilnehmer gezählt werden. In diesem Fall wird ihr Unternehmen indirekt gefördert und sollte nicht im Rahmen von EECO19 („Anzahl der geförderten KMU“) gezählt werden. Wenn das Ziel der Maßnahme hingegen darin besteht, Unternehmen zu unterstützen (z. B. indem Rechts-/buchhalterische Beratung oder Anreize zur Einstellung für das Unternehmen bereitgestellt werden), dann sollte das geförderte KMU (im Rahmen von EECO19) gezählt werden. Die selbstständige Person oder die Einzelperson, die eingestellt wurde, sollte nicht im Rahmen des entsprechenden gemeinsamen Outputindikators gemeldet werden (da sie beide eine indirekte ESF+-Förderung erhalten) Falls notwendig können programmspezifische Indikatoren festgelegt werden, um die Gruppen zu erfassen, die nicht direkt durch den ESF+ gefördert werden (z. B. die Anzahl der Arbeitslosen, die dank der Förderung von KMU eingestellt wurden).
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