Anscheinend ist eine umfangreiche Aktualisierung der DEGURBA-Klassifizierung (die für den gemeinsamen Indikator „Personen, die in ländlichen Gebieten leben“ verwendet wird) basierend auf den Ergebnissen der Volkszählung von 2020 geplant und wird die LAU-Klassifizierung (lokale Verwaltungseinheiten) jedes Jahr aktualisiert. Sollten wir einfach die DEGURBA-Version verwenden, die zu Beginn des Programmplanungszeitraums gilt, und zwar während des gesamten Zeitraums 2021-2027, oder sollten wir stets Daten auf der Grundlage der neuesten veröffentlichten Klassifizierung melden?
Die Mitgliedstaaten können in der Tat die zu Beginn der Runde geltende DEGURBA-Klassifizierung für den gesamten Programmplanungszeitraum verwenden. Der DEGURBA basiert sowohl auf dem Bevölkerungsraster als auch auf der LAU-Liste. Seit 2018 wird der DEGURBA jährlich im April des Jahres x mit den LAU-Listen mit Bezugsdatum 31. Dezember des Jahres x-2 aktualisiert. Das Bevölkerungsraster wird mit dem Bevölkerungsraster der Volkszählung 2020 aktualisiert. Diese kann unter der Voraussetzung, dass dies Anfang 2024 zur Verfügung steht, für die DEGURBA-Berechnung der LAU-Liste des Jahres 2023 verwendet werden (Stichtag 31. Dezember 2022, die endgültige Version soll im April 2024 veröffentlicht werden). Die aktuelle LAU-Liste ist hier verfügbar: https://ec.europa.eu/eurostat/web/nuts/local-administrative-units (bis 2016 gab es zwei LAU-Ebenen \\[obere Ebene, ehemals NUTS-Ebene 4 und untere Ebene, ehemals NUTS-Ebene 5], aber seit 2017 wird nur noch eine LAU-Ebene beibehalten).