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System for Fund Management in the European Union
Published by curelth on 13 April 2023

Bedarf an der Erhebung von individuellen Daten zu gemeinsamen Outputindikatoren, wenn sich ein Vorhaben auf eine bestimmte Zielgruppe konzentriert

Answer

Wenn sich ein Vorhaben auf eine bestimmte Zielgruppe mit Merkmalen konzentriert, die von einem der gemeinsamen Outputindikatoren abgedeckt werden – z. B. Arbeitslose, die von dem Indikator „Arbeitslose, einschließlich Langzeitarbeitslose“ (EECO02) abgedeckt werden, oder Menschen mit Behinderungen, die von dem Indikator „Teilnehmer mit Behinderungen“ (EECO12) abgedeckt werden, – wäre es dann akzeptabel, alle Teilnehmer unter dem gemeinsamen Indikator zu erfassen, ohne Daten unmittelbar von jedem Einzelnen zu erheben?

 

Ja. Gemäß Anhang I der ESF+-Verordnung gilt: „Gegebenenfalls können gemeinsame Outputindikatoren auf Grundlage der Zielgruppe des Vorhabens gemeldet werden.“ Das bedeutet, dass es in einigen Fällen möglicherweise nicht notwendig ist, Mikrodaten für bestimmte Indikatoren zu erheben, und dass Daten zu diesen Indikatoren auf Grundlage der Zielgruppe des Vorhabens erfasst werden können, sofern Förderkriterien vorhanden sind, die im Zusammenhang mit solchen Indikatoren erfüllt werden müssen (z. B. müssen die Teilnehmer arbeitslos gemeldet sein, um für eine Förderung in Frage zu kommen). In diesen Fällen werden alle Teilnehmer erfasst und unter dem entsprechenden Indikator gemeldet, auch wenn die Daten nicht unmittelbar für jeden Einzelnen erhoben werden.