Bei allen ESF+-Programmen ist es erforderlich, Daten über gemeinsame Indikatoren auf der Ebene der spezifischen Ziele zu melden. Außerdem sollten für jedes spezifische Ziel kumulative Etappenziele und Sollvorgaben für Outputindikatoren und kumulative Sollvorgaben für Ergebnisindikatoren festgelegt werden. Allerdings müssen nicht alle Indikatoren mit einer Sollvorgabe und Etappenzielen verknüpft werden (Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung über den ESF+). In der Tat sollten Ziele nur für eine begrenzte Anzahl gemeinsamer Indikatoren (und gegebenenfalls programmspezifischer Indikatoren) festgelegt werden, die im Einklang mit der Interventionslogik ausgewählt werden und die beabsichtigte(n) größere(n) Veränderung(en) und die wichtigsten Ergebnisse messen, die im Rahmen des spezifischen Ziels erreicht werden sollen. Bei Outputindikatoren ist der Ausgangswert (Wert des Indikators bei fehlender Programmdurchführung) zwangsläufig 0. Für Outputindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde (für Ende 2029), sind Etappenziele (für Ende 2024) erforderlich. Für Ergebnisindikatoren können historische Erfolgsquoten (Referenzwerte) verwendet werden, um Zielwerte zu setzen. Für Ergebnisindikatoren, für die ein Zielwert festgelegt wurde (für Ende 2029), sind keine Etappenziele erforderlich.
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